Starkregenkarte Brandenburg: Starkregengefahr vor dem Hauskauf prüfen
Aktualisiert am 31.10.2026 · Keine Rechtsberatung.
Kurz gesagt
Für Brandenburg ist die Starkregenhinweiskarte des Bundes seit 20. Februar 2025 online, auch in der Auskunftsplattform Wasser des Landes. Genauere Karten müssen die Gemeinden selbst erstellen; das Land fördert das seit Februar 2026 nach einer neuen Richtlinie mit bis zu 80 %.
Starkregen in Brandenburg
Laut Umweltministerium entstehen Schäden durch Starkregen in Brandenburg wegen der Topografie vor allem durch Überflutung, Erosion und Unterspülung von Gebäuden und Infrastruktur. Wo das Gefälle gering ist und das Wasser keinen Abfluss findet, sind vor allem Dauer und Ausdehnung der Überflutung das Problem. Das größte Schadenspotenzial liegt in geschlossenen Siedlungen der Städte und größeren Gemeinden.
Wie das aussieht, zeigte der 29. und 30. Juni 2017 in Leegebruch bei Oranienburg: Weil der Ort in einer Senke liegt und die Kanalisation die Wassermengen nicht fassen konnte, bildete sich ein Binnenhochwasser. Die Landesregierung bewertete die Schäden als Elementarschäden und erließ keine allgemeine Soforthilfe; Finanzhilfen an Bürger aus dem kommunalen Ausgleichsfonds sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Laut Landesregierung (2017) gab es in der Hauptstadtregion von 1971 bis 2005 an vier Tagen flächenhaft mehr als 40 mm Regen; das Ereignis vom Juni 2017 war in seiner Intensität bis dahin einzigartig.
- 29./30. Juni 2017, Leegebruch und Region Oranienburg (Landkreis Oberhavel): etwa doppelt so viel Regen, wie statistisch einmal in 100 Jahren in 24 Stunden fällt; Senkenlage und überlastete Kanalisation führten zu einem Binnenhochwasser, 14.000 Sandsäcke wurden verbaut, das Land gab 150.000 € in den Nothilfefonds des Landkreises
- 8. August 1978, ganz Brandenburg und Berlin: über 100 mm Regen in der Hauptstadtregion, in Lindenberg 171 mm, in Frankfurt (Oder) 153 mm, in Cottbus 130 mm
Die Starkregenkarten für Brandenburg
Eine eigene Starkregenkarte des Landes gibt es nicht. Das Land hat an der Hinweiskarte Starkregengefahren des BKG mitgearbeitet; sie ist seit 20. Februar 2025 veröffentlicht und neben dem Geoportal des Bundes auch in der Auskunftsplattform Wasser (APW) des Landes zu sehen. Für Brandenburg entspricht das außergewöhnliche Szenario laut Umweltministerium etwa 35–55 l/m² in einer Stunde. Das Ministerium betont, die Karte sei eine Orientierungshilfe und keine Planungsgrundlage für konkrete Maßnahmen, weil bei der Größe des Gebiets nicht alle Geländedetails berücksichtigt werden konnten. Karten mit Fließtiefen und Fließgeschwindigkeiten auf Ortsebene entstehen nur in den Handlungskonzepten der Gemeinden.
- Hinweiskarte Starkregengefahren im Geoportal.de ↗ · Adresse eingeben, dann Szenario und Ebene wählen
Die Hinweiskarte Starkregengefahren des Bundes
Die Karte rechnet zwei Regen von je einer Stunde: einen außergewöhnlichen, wie er statistisch etwa einmal in 100 Jahren vorkommt, mit der Regenmenge des Deutschen Wetterdiensts für die jeweilige Region (je nach Land etwa 35 bis 55 mm), und einen extremen mit 100 mm, in Nordrhein-Westfalen 90 mm. Für beide zeigt sie, wie tief das Wasser höchstens steht, in Stufen von 10 cm bis über 4 m, wie schnell es fließt und in welche Richtung. Wasser unter 10 cm zeigt sie nicht.
Gerechnet ist sie mit einem Abflussmodell auf dem amtlichen Geländemodell mit 1 m Auflösung. Gebäude sind darin Hindernisse, um die das Wasser herumfließt; Durchlässe und Rohre ab 50 cm Durchmesser und Pumpwerke sind berücksichtigt.
Was die Karten nicht zeigen
Das Kanalnetz und die Versickerung im Boden rechnet die Karte nicht mit: Aller Regen fließt an der Oberfläche ab. Durchlässe unter 50 cm, Mauern und Bordsteine fehlen. Ob Wasser ins Haus oder in den Keller läuft, berechnet sie nicht, und Hochwasser aus Flüssen zeigt sie nicht. Das BKG nennt sie eine erste Orientierung, nicht metergenau und rechtlich nicht verbindlich; wo es Karten des Landes oder der Gemeinde gibt, gehen diese vor.
Eine Karte ohne Treffer heißt nicht, dass das Haus sicher ist. Sie zeigt, wo Wasser abfließt und sich sammelt. Ob es ins Haus kommt, entscheiden Kellerfenster, Einfahrt und Rückstausicherung.
Starkregenkarten der Gemeinden in Brandenburg
Entwässerungskonzepte für Siedlungen sind in Brandenburg Aufgabe der Gemeinden; nach 2017 sah die Landesregierung keinen Anlass für landesweite neue Konzepte. Seit 7. Dezember 2023 fördert das Land kommunale Handlungskonzepte zum Umgang mit Starkregen. Die Förderrichtlinie schreibt den Aufbau vor: Bestandsanalyse, Gefährdungsanalyse mit einer Starkregengefahrenkarte, die Fließtiefen und Fließgeschwindigkeiten zeigt, Risikoanalyse und Maßnahmen. Eine Kopie jedes geförderten Konzepts geht an das Umweltministerium. Ob es für deinen Ort eine Starkregengefahrenkarte gibt, erfährst du bei der Gemeinde oder dem Amt.
Förderung und Regeln in Brandenburg
Nach § 54 Abs. 4 Brandenburgisches Wassergesetz ist Niederschlagswasser zu versickern, wenn das Grundwasser nicht verunreinigt wird und nichts anderes entgegensteht. Gemeinden können per Satzung oder Bebauungsplan vorschreiben, dass Eigentümer das Regenwasser auf ihrem Grundstück versickern; dann sind die Eigentümer selbst statt der Gemeinde für die Beseitigung zuständig (§ 66 Abs. 2). Frag vor dem Kauf, ob es in deiner Gemeinde eine solche Satzung gibt.
- Richtlinie Klimaanpassung vom 11. Februar 2026 (gültig bis 31. Dezember 2027, EFRE-Mittel, Anträge über das Kundenportal der ILB), für Städte, Gemeinden, kommunale nichtwirtschaftlich tätige Unternehmen und Körperschaften wie Gewässerunterhaltungsverbände: bis zu 80 % für Handlungskonzepte zum Umgang mit Starkregen (förderfähige Ausgaben 20.000–200.000 €) und für bauliche Maßnahmen daraus (bis 2 Mio. €), etwa Mulden und Gräben, grüne Rückhaltebecken, Versickerungsanlagen oder Rückschlagklappen an kommunalen Gebäuden. Private Hauseigentümer können nicht selbst beantragen.
So prüfst du ein Haus auf Starkregen
- Lage: Steht das Haus in einer Senke, am Fuß eines Hangs oder tiefer als die Straße? Wasser sucht sich den tiefsten Punkt, auch weit weg von jedem Bach.
- Öffnungen: Kellertreppe, Lichtschächte, Garageneinfahrt und ebenerdige Türen sind die Wege ins Haus. Eine Aufkantung von einigen Zentimetern hält oft schon viel ab.
- Rückstau: Abläufe unter der Straßenoberkante brauchen eine Rückstausicherung, sonst drückt der volle Kanal das Wasser in den Keller. Viele Entwässerungssatzungen der Gemeinden schreiben sie vor, viele Versicherungen setzen sie voraus. Lass dir zeigen, wo sie sitzt und wann sie zuletzt gewartet wurde.
- Frühere Schäden: Frag den Verkäufer, ob schon einmal Wasser im Keller stand, und sieh nach Wasserrändern, frischem Putz unten an den Wänden und Luftentfeuchtern.
- Versicherung: Starkregen und Rückstau deckt nur der Elementarschutz. In Brandenburg haben ihn 45 % der Wohngebäude (2025, GDV), im Bundesschnitt 59 %. Hol vor dem Kauf ein Angebot für die Adresse ein.
Was Hausprobe für Adressen in Brandenburg zeigt
Hausprobe zeigt in Brandenburg die Wassertiefe bei extremem Starkregen aus der Hinweiskarte des Bundesamts für Kartographie und Geodäsie (BKG), direkt am Haus.
Dazu kommen Hochwasser, Lärm, Radon, Hitze, Bodenwert und die Kosten für das Haus selbst.
Häufige Fragen
- Zeigt die Auskunftsplattform Wasser auch Starkregen?
- Ja. Laut Umweltministerium ist die Hinweiskarte Starkregengefahren des BKG in der Auskunftsplattform Wasser (APW) einsehbar, im selben Portal wie die Hochwasserkarten und Überschwemmungsgebiete.
- Muss ich in Brandenburg Regenwasser auf dem eigenen Grundstück versickern?
- Das Wassergesetz sieht Versickerung als Regel vor, wenn das Grundwasser nicht gefährdet ist. Ob du es selbst auf dem Grundstück tun musst, hängt von der Satzung deiner Gemeinde oder dem Bebauungsplan ab. Gilt so eine Pflicht, bist du selbst statt der Gemeinde für die Beseitigung des Regenwassers auf dem Grundstück verantwortlich.
- Hilft das Land nach einem Starkregenschaden?
- Darauf kannst du dich nicht verlassen. Nach dem Starkregen 2017 erließ das Land keine allgemeine Soforthilfe, es gab nur einen Nothilfefonds des Landkreises. Die Landesregierung wertete die Schäden als Elementarschäden.
- Was ist der Unterschied zwischen Hochwasser und Starkregen?
- Hochwasser kommt aus einem Fluss oder vom Meer und betrifft die Flächen am Gewässer, die die Hochwasserkarten zeigen. Starkregen fällt direkt auf das Gelände: Das Wasser fließt über Straßen und Wiesen ab und sammelt sich in Senken, auch weit weg von jedem Gewässer. Beides deckt nur der Elementarschutz der Gebäudeversicherung.
- Zahlt die Gebäudeversicherung bei Starkregen?
- Nur mit Elementarschutz. Die normale Wohngebäudeversicherung deckt Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, aber keine Überschwemmung durch Starkregen und keinen Rückstau aus dem Kanal. In Brandenburg haben ihn 45 % der Wohngebäude (2025, GDV).
Quellen
- Umweltministerium Brandenburg (MLEUV): Starkregen
- Gemeinsame Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel (Richtlinie Klimaanpassung) vom 11. Februar 2026, ABl. 2026 Nr. 8, S. 263
- Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG), §§ 54, 66
- Landtag Brandenburg, Drucksache 6/7165: Hilfe für Hochwasserschäden in der Gemeinde Leegebruch (14.08.2017)
- Landtag Brandenburg, Drucksache 6/7442: Starkregen und Wetterextreme in Brandenburg (02.10.2017)
- Auskunftsplattform Wasser (APW) Brandenburg
- Senatsverwaltung Berlin: Pressemitteilung zur Hinweiskarte Starkregengefahren für Berlin und Brandenburg vom 20.02.2025
- BKG: Dokumentation Hinweiskarte Starkregengefahren (HWK_SRG), Produktstand 2024, Stand 25.09.2026
- BKG: FAQ Hinweiskarte Starkregengefahren, Stand 25.09.2026
- BKG: Hinweiskarte Starkregengefahren (Projektseite, Bearbeitungsstand Q1/2026)
- BKG: Produktseite WMS Hinweiskarte Starkregengefahren mit Direktdownload je Bundesland
- Geoportal.de: Metadaten Hinweiskarte Starkregengefahren (HWK_SRG)
- BKG: Datenquellen der Hinweiskarte Starkregengefahren
- BKG (Prof. Dr. Paul Becker): Vortrag Hinweiskarte Starkregengefahren, 28. Gewässersymposium Güstrow, 21.05.2025 (Szenarien, Legendenklassen)
- GDV, Naturgefahrenreport 2026: Versicherungsdichte der Elementarschadenversicherung nach Bundesland (2025, vorläufig)