Starkregenkarte Baden-Württemberg: Starkregengefahr vor dem Hauskauf prüfen
Aktualisiert am 31.10.2026 · Keine Rechtsberatung.
Kurz gesagt
Baden-Württemberg hat keine landesweite Starkregenkarte, und auch die Karte des Bundes deckt das Land noch nicht ab. Stattdessen lassen die Gemeinden nach einem einheitlichen Leitfaden des Landes eigene Starkregengefahrenkarten rechnen; die fertigen stehen seit April 2025 im Kartendienst UDO der LUBW.
Starkregen in Baden-Württemberg
Ein Ort steht in Baden-Württemberg für die Gefahr durch Starkregen: Braunsbach im Landkreis Schwäbisch Hall. Am 29. Mai 2016 fielen dort im Einzugsgebiet mehrerer kleiner Bäche in einer Stunde mehr als 90 mm Regen. Die Flut riss Geröll, Felsbrocken und Baumstämme durch den Ort. Braunsbach war einer von vielen Orten, die im Frühsommer 2016 getroffen wurden; bei Ochsenhausen fielen schon am 25. Mai 91,3 mm in kürzester Zeit.
Das Land setzt nicht auf eine landesweite Karte, sondern auf Konzepte der einzelnen Gemeinden. 2022 befassten sich laut Land mehr als 25 % der Kommunen aktiv mit ihren Starkregenrisiken, fast 10 % hatten Gefahrenkarte, Risikoanalyse und Handlungskonzept fertig. Im Juni 2026 hatte mehr als die Hälfte der Städte und Gemeinden ein Konzept oder arbeitete daran. Für Häuser in Gemeinden ohne fertiges Konzept gibt es damit noch keine genaue amtliche Starkregenkarte.
Nach den Klimaprojektionen, auf die sich die Landesregierung im Juni 2026 stützte, treten Extremniederschläge, die zu Hochwasser und Starkregenschäden führen können, gegen Ende des 21. Jahrhunderts rund zwei- bis dreimal so häufig auf wie gegen Ende des 20. Jahrhunderts.
- 29. Mai 2016, Braunsbach (Landkreis Schwäbisch Hall): mehr als 90 mm Regen in einer Stunde im Einzugsgebiet mehrerer kleiner Bäche; die Sturzflut mit Geröll, Felsbrocken und Baumstämmen beschädigte große Teile der kommunalen Infrastruktur des Orts mit rund 2.500 Einwohnern
- 25. Mai 2016, Raum Ochsenhausen: 91,3 mm Regen in kürzester Zeit während eines Schwergewitters, mit Überschwemmungen
Die Starkregenkarten für Baden-Württemberg
Eine Starkregenkarte des Landes gibt es nicht, und die Hinweiskarte des Bundes ist für Baden-Württemberg noch in Arbeit. Amtliche Karten entstehen Gemeinde für Gemeinde: Ingenieurbüros rechnen sie nach dem Leitfaden „Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg“ für ein seltenes, ein außergewöhnliches und ein extremes Szenario; für eine Förderung durch das Land braucht das Büro eine Standardreferenz der LUBW. Jede Karte zeigt die größte Überflutungsausdehnung, die Überflutungstiefe und die Fließgeschwindigkeit an der Geländeoberfläche. Seit Anfang April 2025 stehen die fertigen kommunalen Starkregengefahrenkarten im Daten- und Kartendienst UDO der LUBW, mit Überflutungstiefen je Szenario und zuschaltbaren Fließgeschwindigkeiten. Wo eine Gemeinde noch keine Karte hat, zeigt UDO Hinweiskarten zum Oberflächenabfluss.
Was die Karten nicht zeigen
Eine Karte ohne Treffer heißt nicht, dass das Haus sicher ist. Sie zeigt, wo Wasser abfließt und sich sammelt. Ob es ins Haus kommt, entscheiden Kellerfenster, Einfahrt und Rückstausicherung.
Starkregenkarten der Gemeinden in Baden-Württemberg
Den Leitfaden hat das Land 2016 veröffentlicht; die Kompaktinformation dazu hat den Stand März 2024. Er gibt drei Schritte vor: Gefährdungsanalyse mit den Starkregengefahrenkarten, Risikoanalyse und Handlungskonzept. Vor dem Start stimmen sich Gemeinde und untere Wasserbehörde ab, die fachliche Projektleitung für das ganze Land sitzt beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Die Karte für einen Ort findest du in UDO unter Wasser, Hochwasser und Überflutungsgefahr, Starkregenrisikomanagement, Kommunale Starkregengefahrenkarten. Steht dort für deinen Ort nichts, frag im Rathaus, ob ein Konzept in Arbeit ist.
Förderung und Regeln in Baden-Württemberg
- Förderrichtlinien Wasserwirtschaft (FrWw 2024), für Städte und Gemeinden: Das Land zahlt 70 % der Kosten für das Gesamtkonzept aus kommunalen Starkregengefahrenkarten, Risikoanalyse und Handlungskonzept, wenn es nach dem Leitfaden erstellt wird. Bis Juni 2026 flossen dafür 32 Mio. € an die Kommunen.
- Ebenfalls über die Förderrichtlinien Wasserwirtschaft, für Städte und Gemeinden: bis zu 70 % für bauliche Maßnahmen aus dem Handlungskonzept, etwa um Wasser aus Außengebieten abzufangen oder abzuleiten. Voraussetzung ist, dass die geschützte Bebauung vor dem 18. Februar 1999 per Satzung beschlossen wurde.
- KLIMOPASS, für Kommunen, seit 2025: Förderung von Schwammstadt-Maßnahmen wie Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung, Tiefbeeten oder Zisternen.
So prüfst du ein Haus auf Starkregen
- Lage: Steht das Haus in einer Senke, am Fuß eines Hangs oder tiefer als die Straße? Wasser sucht sich den tiefsten Punkt, auch weit weg von jedem Bach.
- Öffnungen: Kellertreppe, Lichtschächte, Garageneinfahrt und ebenerdige Türen sind die Wege ins Haus. Eine Aufkantung von einigen Zentimetern hält oft schon viel ab.
- Rückstau: Abläufe unter der Straßenoberkante brauchen eine Rückstausicherung, sonst drückt der volle Kanal das Wasser in den Keller. Viele Entwässerungssatzungen der Gemeinden schreiben sie vor, viele Versicherungen setzen sie voraus. Lass dir zeigen, wo sie sitzt und wann sie zuletzt gewartet wurde.
- Frühere Schäden: Frag den Verkäufer, ob schon einmal Wasser im Keller stand, und sieh nach Wasserrändern, frischem Putz unten an den Wänden und Luftentfeuchtern.
- Versicherung: Starkregen und Rückstau deckt nur der Elementarschutz. In Baden-Württemberg haben ihn 94 % der Wohngebäude (2025, GDV), im Bundesschnitt 59 %. Hol vor dem Kauf ein Angebot für die Adresse ein.
Was Hausprobe für Adressen in Baden-Württemberg zeigt
Für Baden-Württemberg gibt es keine landesweite Starkregenkarte, nur Karten der Gemeinden. Hausprobe zeigt hier deshalb Hochwasser, aber keinen eigenen Starkregenwert.
Dazu kommen Hochwasser, Lärm, Radon, Hitze, Bodenwert und die Kosten für das Haus selbst.
Häufige Fragen
- Warum zeigt die Starkregenkarte des Bundes in Baden-Württemberg nichts?
- Das BKG rechnet die Karte für Baden-Württemberg noch. Die bundesweite Abdeckung soll laut BKG ab Ende 2026 kommen, in der FAQ des BKG steht bis Ende 2027. Bis dahin sind die Starkregengefahrenkarten der Gemeinden die amtliche Quelle.
- Wo finde ich die Starkregenkarte meiner Gemeinde?
- Im Daten- und Kartendienst UDO der LUBW unter Wasser, Hochwasser und Überflutungsgefahr, Starkregenrisikomanagement, Kommunale Starkregengefahrenkarten. Dort stehen seit April 2025 alle fertigen Karten. Fehlt deine Gemeinde, frag im Rathaus, ob ein Konzept läuft.
- Fördert das Land Schutzmaßnahmen an meinem Haus?
- Die Förderung des Landes zum Starkregen richtet sich an die Gemeinden: 70 % für ihre Konzepte und bis zu 70 % für Schutzbauten daraus. Ein Landesprogramm für Rückstauklappen oder Abdichtungen am eigenen Haus nennt das Land in seinen Informationen zum Starkregen nicht.
- Was ist der Unterschied zwischen Hochwasser und Starkregen?
- Hochwasser kommt aus einem Fluss oder vom Meer und betrifft die Flächen am Gewässer, die die Hochwasserkarten zeigen. Starkregen fällt direkt auf das Gelände: Das Wasser fließt über Straßen und Wiesen ab und sammelt sich in Senken, auch weit weg von jedem Gewässer. Beides deckt nur der Elementarschutz der Gebäudeversicherung.
- Zahlt die Gebäudeversicherung bei Starkregen?
- Nur mit Elementarschutz. Die normale Wohngebäudeversicherung deckt Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, aber keine Überschwemmung durch Starkregen und keinen Rückstau aus dem Kanal. In Baden-Württemberg haben ihn 94 % der Wohngebäude (2025, GDV).
Quellen
- Hochwasserportal Baden-Württemberg: Erstellung eines kommunalen Starkregenrisikomanagement-Konzepts
- Hochwasserportal Baden-Württemberg: Starkregen
- Regierungspräsidien Baden-Württemberg: Starkregenrisikomanagement
- Regierungspräsidien Baden-Württemberg: Newsletter Hochwasserrisikomanagement Nr. 10, Mai 2025 (Veröffentlichung der Starkregengefahrenkarten in UDO; Kopie auf binzen.de)
- LUBW: Daten- und Kartendienst UDO
- Landesregierung: „Land rüstet sich für Extremwasserereignisse“, 09.06.2026
- Landesregierung: „Sechs Jahre nach der verheerenden Sturzflut in Braunsbach“, 27.05.2022
- Landesregierung: Fünfter Jahrestag der Flutkatastrophe von Braunsbach, 28.05.2021
- KLIWA: Starkregenereignisse 2016 (Auszug aus dem Monitoringbericht 2016)
- BKG: Hinweiskarte Starkregengefahren (Projektseite, Bearbeitungsstand Q1/2026)
- GDV, Naturgefahrenreport 2026: Versicherungsdichte der Elementarschadenversicherung nach Bundesland (2025, vorläufig)